Was tun bei Tierabgabe?

„Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen.“

So steht es geschrieben im § 1 des Tierschutzgesetzes.

Wer Verantwortung für ein Tier übernimmt, muss ihm ein artgerechtes Verhalten ermöglichen, es pflegen und ernähren. Manchmal ist jedoch das Herz größer als der Geldbeutel, eine Familie zerbricht, ein Umzug steht an oder eine schwere Krankheit zwingt jemanden, sein Haustier wegzugeben. Gut zu wissen, dass sich dann der Tierschutzverein verständnisvoll der Situation annimmt und dem Vierbeiner im Tierheim eine vorläufige Bleibe bietet.


Abgabetiere müssen über einen gültigen Impfschutz und über ein tierärztliches Gutachten (das bei Abgabe nicht älter als 14 Tage ist) verfügen. Katzen müssen kastriert sein. Sie informieren schriftlich über bekannte Eigenschaften, Krankheiten, charakterliche Mängel und Umstände, die ein besonderes Verhalten dem Tier gegenüber notwendig machen. Bei wissentlichem Verschweigen charakterlicher oder gesundheitlicher Mängel könne Sie als ehemaliger Besitzer haftbar gemacht werden. In jedem Fall wird eine Abgabegebühr fällig, um wenigstens zum Teil die Kosten des Heimaufenthaltes zu decken.