Junges oder/und verletztes Wildtier gefunden

Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet geschützte Wildtiere – dazu zählen auch Igel oder Eichhörnchen – mit nach Hause zu nehmen. Aber man darf kranke oder verletzte Tiere vorübergehend aufnehmen, um sie gesund zu pflegen und dann wieder frei zu lassen.


Wenn Sie sich unsicher sind, ob ein Wildtier Hilfe braucht, dann rufen Sie die lokale Wildtierhilfe oder Tierheim an.
Wie bei Erster Hilfe an einer Unfallstelle gilt: Der Selbstschutz (Eigenschutz) hat höchste Priorität!


Helfen Sie einem Jungtier nur, wenn es ganz eindeutig krank, verletzt, verwaist oder in direkter Gefahr ist!


Babyvögel und Säugetierkinder sind zumeist nicht in Gefahr und vermutlich sind ihre Eltern einfach ganz in der Nähe auf Futtersuche. In den meisten Fällen sollte man Jungtiere alleine lassen. Aber sollten Sie daran zweifeln, helfen die folgenden Tipps:

  • Wenn sie eindeutig verletzt sind – etwa gebrochener Flügel oder Fuß, sie bluten oder sind bewusstlos.
  • Wenn sie von einer Katze, einem Hund usw. gefangen wurden.
  • Wenn sie schwach oder ausgemergelt sind und/oder zittern.
  • Wenn es ein Jungtier ist, das neben einem toten Elterntier liegt, und wenn kein anderes Tier derselben Spezies sich darum kümmert. Häufig übernehmen andere erwachsene Wildtiere die Aufzucht von verwaisten Jungtieren.
  • Wenn sie in unmittelbarer Gefahr sind und etwa auf einer stark befahrenen Straße sitzen.

 

Der Tierschutzbund informiert über Verhaltensweisen bei einem Wildtierfund.